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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2789; VPRRS 2015, 0339
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Vergabe
Bieter legt sich nicht fest: Angebot wird ausgeschlossen!
VK Sachsen, Beschluss vom 02.04.2015 - 1/SVK/006-15
Nach § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 und Satz 2 i.V.m. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 b) VOB/A 2012 muss ein Angebot zweifelsfrei sein und zudem genau der in den Unterlagen zum Ausdruck kommenden Nachfrage des öffentlichen Auftraggebers entsprechen. Gibt der Bieter bei einem zwingend einzutragenden Erzeugnis mehr als einen Hersteller oder ein Produkt an, behält er sich offen, was er letztlich anbieten will. Die Angabe mehrerer Hersteller für eine Position stellt einen ausschlussrelevanten Vergabeverstoß dar.*)
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