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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2809; IMRRS 2015, 1238
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht!
BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Ein - auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter - Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.*)
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