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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2811
Architekten und Ingenieure
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Tankraum falsch geplant: Wie lange haftet der Architekt?
OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.07.2015 - 2 U 4/15
Die Regelungen in § 39 Abs. 3 LBO-RP (LBO-RP a.F. § 51 Abs. 3) und §§ 4, 5 FeuVO-RP dienen dem Schutz der Allgemeinheit vor Feuer, Explosionsgefahr und Bodenkontaminierung und nicht dem Schutz des Eigentums und Vermögens desjenigen, der die Anlage selbst betreibt. Ihre Verletzung durch den mit der Planung eines Tanklagers beauftragten Architekten vermag deshalb keinen auf die Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB gestützten Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen Eigentumsverletzung zu rechtfertigen.*)
