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IBRRS 2015, 2839; VPRRS 2015, 0346
Mit Beitrag
Vergabe
Auftraggeber darf die Rangfolge der Angebote nicht beeinflussen!
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2015 - VgK-22/2015
Behält sich der Auftraggeber in der Aufforderung zum finalen Angebot vor, erst nach Submission zu entscheiden, welche Angebotsvarianten er bei der Wertung des Preises berücksichtigen wird, kann er Einfluss auf die Rangfolge der Angebote bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nehmen. Dadurch verstößt er sowohl gegen das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung als auch gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot.