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IBRRS 2015, 2847; IMRRS 2015, 1252
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Wohnungseigentum
Durchbruch durch tragende Wand: Zulässig, wenn nicht nachteilig!
AG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2015 - 9 C 299/14 WEG
1. Der Durchbruch durch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Wand zum Zwecke der Verbindung zweier nebeneinander liegender Wohnungen ist zulässig, wenn hierdurch weder Statik noch Brandschutz des Gebäudes beeinträchtigt werden.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Durchbruch vorübergehend mit erheblichen Störungen der Wohnungseigentümer, unter anderem Lärm und Feuchtigkeit, verbunden ist.
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