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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2874; VPRRS 2015, 0350
Mit Beitrag
Vergabe
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?
OLG München, Beschluss vom 22.10.2015 - Verg 5/15
1. Die Unzulässigkeit der Ausschreibung einer Alternativ- oder Wahlposition zählt nicht von vorneherein zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise (hier: Ausschreibung einer Autobahnbrücke, die Bieterin ist ein Bauunternehmen).*)
2. Es verbleibt dabei, dass Alternativpositionen nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse hieran besteht, ausgeschrieben werden dürfen.*)
3. Die Absicht, den Markt zu erkunden, ist kein solches berechtigtes Interesse.*)
4. Ist ein berechtigtes Interesse der Vergabestelle in keiner Weise zu erkennen, kommt es nicht mehr im Einzelnen darauf an, ob und wie weit das Transparenzprinzip gefährdet ist.*)