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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2015, 2917
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Erhalt eines aufgelockerten Siedlungsbildes ist öffentlicher Belang!
BVerwG, Beschluss vom 13.10.2015 - 4 BN 34.15
Die Gemeinden dürfen diejenige Städtebaupolitik betreiben, die ihren städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen entspricht. Es steht deshalb außer Frage, dass das von einer Gemeinde verfolgte Planungsziel, ein aufgelockertes, durch unterschiedlich große Lücken charakterisiertes Siedlungsbild zu erhalten, ein öffentlicher Belang ist, der - sofern hinreichend gewichtig - eine Beschränkung von Eigentümerbefugnissen im Rahmen der Abwägung rechtfertigen kann.
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