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IBRRS 2015, 2962; IMRRS 2015, 1321
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Allgemeines Zivilrecht
Mietverträge über Trocknungsgeräte, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, sind widerrufbar!
LG Münster, Urteil vom 04.11.2015 - 2 O 127/15
1. Der Begriff der Dienstleistungen im Sinne des § 312 ff BGB umfasst auch Miet-, Werk- und Werklieferungsverträge.
2. Nach der Neufassung des § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB ist maßgeblich, dass der Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen möglicherweise psychisch unter Druck gesetzt oder einem Überraschungsmoment ausgesetzt ist, wobei es keine Rolle spielt, ob der Verbraucher den Besuch des Unternehmers herbeigeführt hat.
3. § 357 BGB regelt die Rückabwicklung des Widerrufs abschließend. Infolge des Widerrufs bestehen über die §§ 357 ff BGB hinaus keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher.
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