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IBRRS 2015, 3057
Mit Beitrag
Bauvertrag
Anspruch auf Preisanpassung wegen Mengenänderungen lässt sich nicht ganz ausschließen!
BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - VII ZR 282/14
Die vom Auftraggeber in einem VOB-Einheitspreisvertrag formularmäßig gestellte Klausel "Massenänderungen - auch über 10 % - sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Preiskorrektur" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam. Denn mit ihr wird nicht nur eine Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers nach § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen, sondern darüber hinaus auch eine Preisanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage (BGB § 313).
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