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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0107; VPRRS 2016, 0017
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Verfrühten Zuschlag nicht rechtzeitig beanstandet: Vertrag wirksam!
VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2015 - VK 16/15
1. Wird der Zuschlag unter Verstoß gegen die 15-tägige Wartefrist des § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB erteilt, ist der mit Zuschlagserteilung geschlossene Vertrag (zunächst) schwebend unwirksam.
2. Wird der Verstoß des Auftraggebers gegen die Vorschrift des § 101a GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnisnahme von dem Verstoß, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht, ist der zuvor schwebend unwirksame Vertrag (endgültig) wirksam.
