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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0094; VPRRS 2016, 0013
Mit Beitrag
Vergabe
De-facto-Vergabe zu spät beanstandet: Nachprüfungsverfahren unzulässig!
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015
Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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