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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3093
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Pauschal ist pauschal!
OLG Bamberg, Beschluss vom 21.04.2015 - 4 U 184/14
Haben die Parteien eines Werkvertrags für die Ausführung der Leistung (hier: Reinigung einer Fläche von 217.480 qm) einen Pauschalpreis (hier: 135.000 Euro) vereinbart , bleibt dieser Pauschalpreis auch dann unverändert, wenn es nach Vertragsschluss zu erheblichen Massenmehrungen (hier: 108.241 qm Mehrfläche) kommt.
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