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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3111; IMRRS 2015, 1405
Mit Beitrag
Prozessuales
Streit- und Beschwerdewert sind nicht dasselbe!
LG Berlin, Beschluss vom 26.06.2015 - 55 S 282/14 WEG
Das für den Beschwerdewert maßgebliche Änderungsinteresse ist aus der Person des Rechtsmittelführers zu beurteilen und erhöht sich nicht dadurch, dass die Entscheidung für die anderen beteiligten Wohnungseigentümer bindend ist und sich der Streitwert auch nach deren Interesse richtet. Streitwert und Beschwerdewert sind voneinander zu unterscheiden.
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