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IBRRS 2015, 3146; IMRRS 2015, 1419
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
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Wann wird Mieterhöhung, die mehr als 10% höher ausfällt als in Modernisierungsankündigung angegeben, wirksam?
BGH, Beschluss vom 06.10.2015 - VIII ZR 76/15
1. Die gesetzliche Regelung in § 559b Abs. 2 BGB a.F. unterscheidet nicht danach, ob eine Modernisierungsankündigung ganz unterblieben ist oder nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt oder ob die spätere tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als zehn Prozent übersteigt. In allen vom Gesetz genannten Fällen ist daher die Wirksamkeit der gesamten Mieterhöhung um sechs Monate hinausgeschoben.
2. Bei einer Überschreitung der angekündigten Mieterhöhung um mehr als zehn Prozent wird die Mieterhöhung insgesamt erst zu einem um sechs Monate hinausgeschobenen Zeitpunkt wirksam.
