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IBRRS 2015, 3161; IMRRS 2015, 1427
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!
LG Siegen, Urteil vom 12.05.2015 - 1 S 121/11
1. Bei einem Einrohrheizungssystem wird ein erheblicher Teil der Wärme wegen der systembedingten höheren Vorlauftemperaturen nicht über die Heizkörper, sondern über das Rohrleitungssystem abgegeben. Die über die ungedämmten Heizungsrohre abgegebene Wärme wird von den Heizkostenverteilern nicht als Verbrauchseinheit erfasst.
2. Mieter der Wohnungen, welche einen über die als Rohrwärme abgegebenen hinausgehenden Wärmebedarf haben, werden gegenüber Mietern, die ihre Wohnung lediglich über die Heizungsrohre beheizen lassen können, benachteiligt.
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