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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3196; IMRRS 2015, 1445
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und Teileigentum
Verwalter verkündet offensichtlich falschen Beschluss: Er trägt Prozesskosten!
LG Bamberg, Beschluss vom 16.04.2015 - 11 T 8/15 WEG
Verkündet der Verwalter einen positiven Beschluss, ohne dass die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht wurde (hier: Allstimmigkeit verlangt, zwei Nein-Stimmen abgegeben), so können ihm Kosten des daraus resultierenden Prozesses auferlegt werden, ohne dass er Partei des Verfahrens sein muss.
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