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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0011; VPRRS 2016, 0005
Mit Beitrag
Vergabe
Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?
VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - VK 12/15
1. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe darin liegt, Wohnungen an breite Bevölkerungsschichten zu vermieten, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Die Vergabe von Leistungen zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ist als Dienstleistungsauftrag, nicht als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren.