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IBRRS 2015, 3269; IMRRS 2015, 1490
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und Teileigentum
Beschluss über Sanierungsarbeiten: Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 17.12.2014 - 539 C 18/14
1. Der Beschluss über Vornahme von Sanierungsarbeiten muss klarstellen, ob mit dem Werkunternehmer der Bauvertrag nach BGB oder VOB/B geschlossen werden soll, da dies erhebliche Auswirkungen auf die Geltendmachung von Mängelrechten und die Abnahme hat.
2. Für eine moderne, flexible und dauerhafte Kunststoffbeschichtung, die die durch thermische Einwirkung ausgelösten unterschiedlichen Ausdehnungen verschiedener Materialien dauerhaft, langlebig und sicher überbrücken soll, muss von der Eigentümergemeinschaft gesorgt werden.
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