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IBRRS 2015, 3272; IMRRS 2015, 1492
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Immobilien
Rostige Stahlträger nur überstrichen: Verkäufer muss ungefragt aufklären!
OLG München, Beschluss vom 28.10.2015 - 20 U 4044/14
1. Wird die Frage nach dem Vorhandensein einer Drainage wahrheitswidrig bejaht, so liegt eine arglistige Täuschung vor.
2. Der Verkäufer muss auch ungefragt Auskunft darüber erteilen, dass rostige Stahlträger nur überstrichen sind, da starker Rostbefall an tragenden Teilen das Entstehen bestimmter Mängel, nämlich Einbußen in der Tragfähigkeit der Decke, zur Folge haben kann.
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