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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.2015 - 1 U 1331/13
1. Scheitert ein (IT-)Projekt, so sind die Erklärungen der Parteien (unter anderem Kündigung, Rücktritt) auslegbar.*)
2. Ist der Auftraggeber (vor allem BRD, Land) nach verbindlichen Haushaltsvorschriften gehalten, keine Vorleistungen zu erbringen und nur werthaltige Leistungen zu bezahlen, so muss er in der Abwicklungsphase darlegen und beweisen, dass die bezahlten Leistungen des Auftragnehmers wertlos waren.*)
3. Analysen und weitere Planungsleistungen in IT-Projekten gelangen nicht erst zu einer Werthaltigkeit mit Übergabe der fertigen Programme. Sie haben wie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren auch dann einen Wert, wenn das Projekt nicht (vollständig) zur Ausführung gelangt.*)
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