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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3297; IMRRS 2015, 1507
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Verwertungskündigung: Nachteile müssen hinreichend bezeichnet werden
AG Bremen, Urteil vom 12.11.2015 - 9 C 155/15
1. Der Vermieter muss im Räumungsprozess nach Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) zu den behaupteten Nachteilen hinreichend substantiiert vortragen.*)
2. Die Behauptung, dass die gewählte Verwertungsart von der finanzierenden Bank diktiert worden sei, ist für sich genommen unbeachtlich.*)
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