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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0020; VPRRS 2016, 0008
Vergabe
Mit Vorbehalt abgegebene Erklärung = nicht abgegebene Erklärung!
VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2015 - 1/SVK/035-15
1. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB ist zwingend vor Antragstellung zu erheben.*)
2. Eine Erklärung, die in einem verschlossenen Umschlag unter der Bedingung "Nur Öffnen im Beisein des Bieters" abgegeben wird, ist als nicht abgegeben anzusehen.*)
3. Die Nachforderungspflicht des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A ist nur für Erklärungen, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, anwendbar.*)
4. Werden Erklärungen, die erst nach Angebotsabgabe abgefordert werden, von den Bietern nicht vorgelegt, so ist das Angebot gleichwohl auszuschließen.*)
Volltext