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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0049; IMRRS 2016, 0026
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Prozessuales
Wohnung wird zur Prostitution genutzt: Streitwert richtet sich nach vermindertem Verkehrswert!
LG Dresden, Beschluss vom 05.10.2015 - 2 T 106/15
1. Der Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Prostitution in einer Eigentumswohnung richtet sich danach, inwieweit die erzielbaren Mieteinnahmen und der Verkehrswert der Eigentumswohnung durch die Nutzung von Wohnungen zu Zwecken der gewerblichen Prostitution beeinträchtigt wird.
2. Allein die Möglichkeit, dass ein Sachverständiger einen Streitwert besser und exakter abschätzen könnte als das Gericht, macht dessen Beauftragung noch nicht zwingend, sofern es für das Gericht Anknüpfungspunkte für eine eigene Schätzung gibt.
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