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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0219
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Bauhandwerkersicherungshypothek: Einstweilige Verfügung ist nach 20 Monaten nicht mehr eilbedürftig!
OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.02.2015 - 13 U 2061/14
Die Eilbedürftigkeit für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB entfällt, wenn der Werkunternehmer ein bei ihm nicht vorhandenes vorläufiges Sicherungsinteresse dadurch zum Ausdruck bringt, dass er zwischen Abschluss der Arbeiten und/oder der Stellung der Schlussrechnung und der Antragstellung einen Zeitraum von 15 bzw. 20 Monaten verstreichen lässt.
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