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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0056; IMRRS 2016, 0029
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Prozessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren über Geräuschimmissionen!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2015 - 16 W 48/15
Ein selbständiges Beweisverfahren kann nur angeordnet werden, wenn ein rechtliches Interesse daran besteht, den Zustand einer Sache festzustellen. Bei der Feststellung von Geräuschimmissionen handelt es sich nicht um eine zulässige Beweisfrage, da es sich bei Lärmstörungen nicht um den Zustand einer Sache handelt.
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