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IBRRS 2016, 0119
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Bauen im Bestand: Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten?
OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2015 - 1 U 87/10
1. Wird ein Teil eines Bestandsgebäudes neu errichtet, kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass der Neubaustandard eingehalten wird, wenn das möglich ist. Der Architekt schuldet zumindest eine umfassende Beratung über die Möglichkeiten, die aktuellen Schallschutzwerte zu erreichen, und die dafür anfallenden Kosten.
2. Etwaige Zustimmungen des Auftraggebers zu bestimmten Planungen schließen einen Planungsmangel nur dann aus, wenn der Architekt ihn vorher aufgeklärt und belehrt hat.
3. Eine Treppenanlage ist ein wesentliches Bauteil. Da bei einer Abweichung der Maße eine Unfallgefahr droht, muss der bauüberwachende Architekt die Treppe nach der Errichtung auf ihre Maßhaltigkeit prüfen.
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