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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0170; IMRRS 2016, 0101
Wohnraummietrecht
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Geltendmachung von Eigenbedarf: Kündigungsgründe können nicht nachgeschoben werden!
LG Oldenburg, Urteil vom 14.08.2015 - 13 S 209/15
Der Vermieter hat sein Erlangungsinteresse an der Wohnung in der Kündigungserklärung ausreichend darzulegen. Hierfür muss er die Beweisgründe erläutern und angeben, warum die bisherigen Wohnverhältnisse nicht mehr zumutbar sind. Ein Nachschieben von Kündigungsgründen kann eine formell unwirksame Kündigung nicht heilen.
