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IBRRS 2016, 0309
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Neptunitbruchstücke im Abrissschutt: Asbestkataster mangelhaft?
OLG Rostock, Urteil vom 30.06.2015 - 24 U 1/14
1. Verlangt der Auftraggeber nach dem Abriss eines Bestandsgebäudes mit der Begründung, der Auftragnehmer habe asbestbelastete Neptunitplatten in einem Zwischenraum übersehen, Schadensersatz, muss er dies darlegen und (voll) beweisen.
2. Es gibt keinen Grundsatz, dass sich über Stahldecken in EDV- bzw. Rechner-Räumen eines in den 1970-er Jahren errichteten Gebäudes regelmäßig asbesthaltige Materialien zum Feuerschutz befinden.
3. Es gibt auch keinen Erfahrungssatz, dass asbestbelastetes Material in einer Bauschutthalde zwingend aus dem Abrissgebäude herstammt.
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