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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0238
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Erneute Beteiligung: Umweltinformationen sind ein zweites Mal anzugeben!
OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2015 - 1 MN 116/15
1. Sind im Rahmen einer eingeschränkten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung Umweltinformationen, die schon in der ersten Auslegungsbekanntmachung benannt wurden, auch für die Beurteilung der Änderungen relevant, so sind diese in der neuen Auslegungsbekanntmachung ein zweites Mal anzugeben.*)
2. Ist ein Vorhaben räumlich und funktional in den Betriebsprozess eines umfassenderen Betriebes eingegliedert, so richtet sich seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach der des Gesamtbetriebes (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, NVwZ-RR 1992, 402 = BRS 52 Nr. 52).*)
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