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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0339; IMRRS 2016, 0197
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Fehlende Betriebskostenabrechnung: Vorschüsse sind zurückzuzahlen!
LG Berlin, Urteil vom 02.10.2015 - 63 S 184/15
Erstellt der Vermieter eine Abrechnung von Betriebskosten nicht fristgemäß, so kann der Mieter die Rückzahlung erbrachter Vorschüsse auch dann fordern, wenn ein Eigentümerwechsel erfolgt ist. Obwohl der Mietvertrag weiter besteht, ist das Zurückbehaltungsrecht an den Vorschüssen wirkungslos, da der neue Vermieter für vergangene Abrechnungszeiträume nicht zuständig ist.
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