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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0353; IMRRS 2016, 0213
Prozessuales
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Vollstreckung aus Grundschuld: Streitwert für Vollstreckungsgegenklage?
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2015 - 5 W 23/15
1. Ergibt sich aus der Klagbegründung, dass sich die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde auf Forderungen aus zwei bestimmten gekündigten Darlehensverträgen bezieht, obwohl der Grundschuldnennbetrag ein Vielfaches dieser Forderungen beträgt, so ist nur der Betrag der Forderungen der Streitwertfestsetzung zugrunde zu legen.*)
2. Wird nach Zustellung der Klage und Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens die Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses mit der Streitwertsetzung verbunden und der Streitwert nach Abschluss der Instanz nicht festgesetzt, wird, so liegt in der Nichtfestsetzung konkludent eine "Festsetzung" auf den Gebührenstreitwert.*)
