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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0383; IMRRS 2016, 0232
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Eintrittsrecht nach Tod des Mieters: Auf Dauer angelegter Haushalt reicht aus!
LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2015 - 67 S 390/15
§ 563 Abs. 2, 4 BGB erfordert für den Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters lediglich, dass zuvor von dem Eintrittswilligen und dem Mieter ein auf Dauer angelegter Haushalt geführt wurde; einer exklusiven Haushalts- oder Lebensgemeinschaft, die keine weiteren Bindungen gleicher Art zulässt, bedarf es nicht (hier: Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis).*)
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