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IBRRS 2016, 0590; VPRRS 2016, 0097
Mit Beitrag
Vergabe
Keine Hinzufügung oder Abminderung von Eignungsanforderungen!
VK Thüringen, Beschluss vom 05.03.2015 - 250-4003-819/2015-E-001-GRZ
Die Bekanntmachung einer beabsichtigten Auftragsvergabe wird nach dem in Anhang II der Verordnung (EG) zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt. Das bedeutet, dass alle im Bekanntmachungsmuster zutreffenden Angaben durch die Vergabestelle anzugeben sind. Die Hinzufügung oder die Abminderung von Eignungsanforderungen in den Vergabeunterlagen ist demzufolge unzulässig.
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