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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0489; IMRRS 2016, 0302
Wohnraummietrecht
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Zurückbehaltungsrecht an Mietzinszahlungen bei Streit über Schaden?
LG Saarbrücken, Urteil vom 05.02.2016 - 10 S 76/15
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Mietzinszahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter einem Mängelbeseitigungsverlangen über Jahre hinweg nicht nachkommt, weil Streit über die Verantwortlichkeit der entstandenen Schäden besteht, der Mieter in der Vergangenheit Mietzins in erheblicher Höhe zurückgehalten hat und er sodann im kündigungsrelevanten Intervall die Mietzinszahlung vollständig eingestellt hat.*)
