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IBRRS 2016, 0490; IMRRS 2016, 0303
Mit Beitrag
Zwangsvollstreckung
Mietbescheinigung ist kein Vollstreckungsverzicht!
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.02.2016 - 2-11 T 15/16
Eine standardisierte Mietbescheinigung bestätigt lediglich die aktuell zu zahlende Miete bzw. Nutzungsentschädigung. Sie bringt daher keinen Nachweis für ein fortbestehendes oder neu begründetes Mietverhältnis und auch nicht für einen Vollstreckungsverzicht.
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