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IBRRS 2016, 0506
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2014 - 2 B 1111/14
1. Eine Baugenehmigung kann auch per E-Mail wirksam bekannt gegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger für die Übermittlung elektronischer Dokumente einen Zugang eröffnet hat.
2. Die Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht darüber belehren, wer zur Einlegung des Rechtsbehelfs berechtigt, also widerspruchs- oder klagebefugt ist. Anders verhält es sich, wenn sich die Rechtsbehelfsbelehrung nur auf einen konkreten Adressaten bezieht, etwa auf den im Adressfeld genannten Empfänger des Bescheids selbst.
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