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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0511; IMRRS 2016, 0314
Mit Beitrag
Sachverständige
Verkehrswert höher als Ersteigerungsbetrag: Ohne Schaden kein Schadensersatz!
OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2015 - 4 U 71/15
1. Ein Verkehrswertgutachten ist nur dann "unrichtig", wenn der festgestellte Verkehrswert nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
2. Auch wenn der Sachverständige in seinem Gutachten nicht den richtigen Verkehrswert ermittelt hat, entsteht dem Ersteigerer kein Schaden, wenn der tatsächliche Verkehrswert des Grundstücks immer noch höher ist als der hierfür entrichtete Ersteigerungsbetrag.