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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0541; VPRRS 2016, 0105
Mit Beitrag
Vergabe
Losaufteilung vergaberechtlich angreifbar: Gesamtvergabe gerechtfertigt!
VK Bund, Beschluss vom 04.01.2016 - VK 2-125/15
1. Eine Gesamtvergabe von Leistungen ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber ein Einschätzungsspielraum zu.
2. Rechtliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung stellen das schwächste Argument für eine Gesamtvergabe dar, da dies bei einer Losaufteilung regelmäßig der Fall ist.
3. Eine Gesamtvergabe ist zulässig, wenn eine Losaufteilung vergaberechtlich höchst angreifbar wäre.