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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0574; IMRRS 2016, 0365
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Wohnraummiete
Vermieter entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!
LG Berlin, Urteil vom 12.10.2015 - 67 S 431/14
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte.
2. Klagt der Mieter auf Instandsetzung und wird die Wohnung nach dem Erheben der Klage verkauft, gilt das Urteil auch gegen den Käufer.
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