Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0588; IMRRS 2016, 0379
Mit Beitrag
Immobilien
Zahl der Räume muss mit Baugenehmigung übereinstimmen!
OLG Schleswig, Urteil vom 23.04.2015 - 6 U 20/14
1. Die in einem Verkaufsangebot angegebene Zahl von Räumen einer Wohnung muss mit dem durch die Baugenehmigung erlaubten Ausbauzustand und der erlaubten Nutzung übereinstimmen, andernfalls liegt ein zum Rücktritt berechtigender Sachmangel vor.
2. Wird ein genehmigter Raum so stark verkleinert, dass er nur noch als begehbarer Kleiderschrank dienen kann und stattdessen ein Spitzboden in nicht genehmigungsfähiger Art und Weise ausgebaut und wird dieser Umstand dem Käufer verschwiegen, liegt darin eine arglistige Täuschung.
Volltext