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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0840; IMRRS 2016, 0534
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Befristung unwirksam: Umdeutung in beiderseitigen Kündigungsverzicht!
LG Fulda, Urteil vom 20.11.2015 - 1 S 106/15
Ist eine Befristung eines Wohnraummietvertrags nach § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unzureichender Darlegung des Eigenbedarfs unwirksam, können die Vertragserklärungen der Parteien dann in einen beiderseitigen befristeten Ausschluss des Rechts der ordentlichen Kündigung umgedeutet werden, wenn der Mieter bei Vertragsschluss sein Interesse am längerfristigen Bestand des Mietverhältnisses zum Ausdruck gebracht hat.*)
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