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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0912; IMRRS 2016, 0581
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Auch Unterputzrohre können unter die Korrektur für ungedämmte Leitungen fallen!
LG Dresden, Urteil vom 18.12.2015 - 4 S 731/14
Wenn die ungedämmten, unter dem Estrich verlegten Verteilungsleitungen zu einer derart hohen Wärmeabgabe beitragen, dass sie nicht mehr durch eine wohnflächenanteilige Teilumlage verbrauchsgerecht kompensiert werden können, sind die Regelungen zur Korrektur der Heizkosten bei freiliegenden, ungedämmten Heizungsrohren entsprechend anzuwenden.
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