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IBRRS 2016, 0951; IMRRS 2016, 0606
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Mehrheitseigentümer wählt Tochter zur Verwalterin: Keine ordnungsgemäße Verwaltung!
LG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2015 - 318 S 81/15
1. Die Bestellung eines Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie objektiv nicht mehr vertretbar erscheint. Dies ist etwa der Fall, wenn der Mehrheitseigentümer seine Tochter zur Verwalterin wählt. Dann besteht Zweifel an der Neutralität bei der Ausübung des Verwalteramtes.
2. Es liegt nicht mehr innerhalb des Beurteilungsspielraums, wenn der gewählten Verwaltung eine Art "Probezeit" von einem Jahr gewährt werden soll.
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