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IBRRS 2016, 1071
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Bestehende Belastungen mindern die Schutzwürdigkeit!
BVerwG, Beschluss vom 07.04.2016 - 4 B 37.15
1. Im Außenbereich ansässige Betriebe müssen auf die benachbarte Wohnbebauung Rücksicht nehmen. Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme stellt, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab. Dabei dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben.
2. Was von einem genehmigten Betrieb - legal - an Belastungen verursacht wird und sich auf eine vorhandene Wohnbebauung auswirkt, kann deren Schutzwürdigkeit mindern. Daraus folgt, dass bei der Erweiterung eines legalen Betriebes nur zu prüfen ist, ob eine Verschlechterung der Immissionslage zu erwarten ist.
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