Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1617
Architekten und Ingenieure
Volltext
Mit Beitrag
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
Baukostenobergrenze überschritten: Auftraggeber kann kündigen!
KG, Urteil vom 23.05.2013 - 27 U 155/11
1. Vereinbaren die Parteien eines Architekten-/Ingenieursvertrags eine "Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung, stellt die Überschreitung dieser Baukostenobergrenze einen Mangel mit der Folge dar, dass der Architekt/Ingenieur die Differenz, um die die tatsächlichen Kosten die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten seiner Honorarberechnung zugrunde legen kann.
2. Eine Baukostenobergrenze entfällt nur dann, wenn die Kostensteigerung auf nachträgliche Änderung der Leistungsbeschreibung beruht.
3. Das Überschreiten der Baukostenobergrenze berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Planervertrags aus wichtigem Grund.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2la.gif)