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IBRRS 2016, 1078; IMRRS 2016, 0689
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Forderung nach einer unberechtigten Vertragsstrafe rechtfertigt keine fristlose Kündigung
LG Berlin, Urteil vom 17.03.2016 - 65 S 289/15
1. Der Vermieter hat eine Ankündigungspflicht für den Fall von Instandsetzungsarbeiten gegenüber seinen Mietern.
2. Allein die - nicht berechtigte - Forderung eines Mieters, eine Vertragsstrafe für den Fall der verspäteten Fertigstellung der Instandsetzung zu vereinbaren, begründet für sich genommen nicht den Vorwurf einer erheblichen Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte.
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