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IBRRS 2016, 1165
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Bauen auf Hanggrundstück: Statiker muss Bodengutachten anfordern!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2013 - 7 U 36/09
1. Eine fehlerfreie Statik setzt voraus, dass die zu erwartende Bodensetzungen mit berücksichtigt werden. Soweit sie von vorhersehbaren Geländeanschüttungen beeinflusst ist, muss auch dieser Faktor mit einbezogen werden.
2. Ein Statiker, der ein Hanggrundstück mit geplanten Anschüttungen bearbeitet, muss erkennen, dass ein Bodengutachten erforderlich ist, um die zu erwartenden und von ihm in seinen statischen Berechnungen zu berücksichtigenden Setzungen zu bestimmen.
3. Zur Haftungsquote zwischen Statiker, planendem Architekten und bauausführendem Unternehmer wegen mangelhafter Aussteifung eines Gebäudes gegen hangseitigen Erddruck.
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