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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1093
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Brandschutzmängel rechtfertigen sofortige Nutzungsuntersagung!
VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15
Ist nicht hinreichend nachgewiesen, dass gravierende brandschutzrechtliche Mängel - wie etwa das Fehlen eines ersten oder zweiten Rettungswegs oder Bedenken gegen die Standfestigkeit einer Großgarage im Brandfall - behoben sind, überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer aus Gründen des Brandschutzes ausgesprochenen Nutzungsuntersagung.*)
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