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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1112; IMRRS 2016, 0713
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Mieter muss keinen Beitrag zu Schönheitsreparaturen leisten!
LG München I, Beschluss vom 07.04.2016 - 31 S 3878/16
Eine formularmäßige Verpflichtung des Mieters, einen Kostenbeitrag zu - seitens des Vermieters durchzuführenden - Schönheitsreparaturen zu leisten, ist wegen unangemessener Benachteiligung gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Im Ergebnis handelt es sich hierbei um eine vom BGH als unwirksam angesehene Quotenabgeltungsklausel (vgl. BGH Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13).
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