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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1152; VPRRS 2016, 0180
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Vergabe
Keine Lose gebildet: Feuerwehr muss 58.000 Euro zurückzahlen!
VG Augsburg, Urteil vom 23.02.2016 - 3 K 15.1070
Eine unterbliebene Losbildung bei der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber stellt einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung einer gewährten staatlichen Zuwendung (hier: zur Ersetzung eines alten Feuerwehrfahrzeugs) berechtigt.